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Rechtsanwältin Barsch

Sozialrecht

Auch die Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht werden immer unüberschaubarer. Fortschreitende Technik und der inzwischen labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an.

Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen.

Unter dieser Rubrik finden Sie Rat und Unterstützung zu den Rechtsmaterien Arbeitslosengeld (ALG I) und Arbeitslosenhilfe (ALG II), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Wohngeld, bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit bei mir.
"Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nichts Fremdes
  an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl
  des Ganzen zu wahren." (Ambrosius)
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